Wachtturm-Lügen-Aufklärung Nr. 184

Verfassungsgericht unterstützt Mord-Religion

Jehovas Zeugen lassen Menschen verbluten

Die Wieslocher Zeugin Jehovas, die sonst immer eine Art Juck- und Kratzsyndrom hatte, war heute ganz gelassen. Nur ihre Hände rutschten am Wachtturm immer wieder rauf und runter, was doch noch einen Rest von Blamage-Gefühlen verriet. Ich bewunderte insgeheim, aber ganz ehrlich ihre neue mutige Haltung, ohne jedoch ihre Verlorenheit zu vergessen. Jehovas Zeugen machen ihr Heil von einer Organisation abhängig! In diesem Punkt sind sie wie jeder einzelne Katholik und wie jede einzelne Katholikin. In diesem Punkt befinden sich Jehovas Zeugen sozusagen "in guter Gesellschaft". Da ist es kein Wunder, dass das deutsche Verfassungsgericht für die Religion der Verblutungsmorde Partei ergreift. Rein rechtlich, versteht sich.

Ein Gericht, das rein rechtlich eine Religion begünstigt, die Kultmorde vorschreibt, stellt sich selbst gerade auf rechtlicher Ebene in Frage! Wie glaubwürdig ist ein Gericht, das die Augen verschließt vor den vorschriftsmäßigen Menschenopfern der Wachtturm-Gesellschaft durch Verbluten-Lassen? Immerhin sind die Verblutungstoten und die Verblutungsmörder fest im Wachtturm-Religionssystem verankert. Welche Chancen haben vergleichsweise Mafiosi oder Islamisten, das Recht auf eine Killer-Gewerkschaft zu erstreiten?

Der Beschluss

Zitat www.welt.de: Die Zeugen Jehovas haben vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg gegen das Land Bremen erzielt. Die Religionsgemeinschaft will als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt und damit anderen Kirchen gleichgestellt werden. Bremen hatte das in einem Gesetzgebungsverfahren durch den Landtag abgelehnt. Die in Artikel 61 Satz 2 der Landesverfassung festgelegte Zuständigkeit des Parlaments verstößt nach Auffassung der Karlsruher Richter gegen das Grundgesetz. In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss vom 30. Juni (2BvR 1282/11) erklärte der Zweite Senat die Passage für nichtig. Grund: Sie verstoße gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung.

Gewaltenteilung

Wenn die Gewaltenteilung der Maßstab ist im Verhältnis des Gesetzgebers zu den Kirchen und denen, die angeblich andere Kirchen sind, dann muss die Scientology-Kirche sofort als Kirche anerkannt werden oder sämtliche Gesetze im Bezug auf Kirchen müssen komplett für nichtig erklärt werden. In diesem Falle gebietet die Gleichbehandlung die sofortige Beendigung aller finanziellen Versorgung der Kirchen. Sämtliche gesetzlich verankerten Aufgaben des Staates gegenüber Kirchen müssen sofort eingestellt werden. Kirchensteuer war gestern. Das Verschleudern von Milliarden an den Katholizismus ist gesetzeswidrig.

Wenn die Gewaltenteilung der Anker ist, an dem das Schiff der Anerkennung der Religionen hängt, dann dürfen Verblutungsmorde und jede ähnliche Menschenverachtung keine Rolle mehr spielen in der Beurteilung von Religionen. Der Schutz des einzelnen Menschen wird in diesem Rechtssystem, das das deutsche Verfassungsgericht anstrebt, nicht mehr beachtet. Der Schutz des einzelnen Menschen spielt in diesem Staat dann keine Rolle mehr. Und wer denkt, das wäre die Zukunft, muss sich bei genauerem Hinsehen korrigieren. Der Schutz des einzelnen Menschen spielt schon lange keine Rolle mehr im Rechtsstaat Deutschland. Beispiel: Hartz 4 und Hungertote. Beispiel: Jehovas Zeugen und Verblutungstote. Beispiel: Altersarmut und jede Menge Suizide.

Wenn Prinzipien regieren, sterben Menschen wie bei Hitler. Wenn Prinzipien Absolutheit verliehen bekommen, dann sterben Menschen wie im Dritten Reich. Wenn Machtmenschen in Gerichten sitzen, sind Prinzipien auf allen Ebenen absolut. In dieser gesellschaftlichen Phase siegt die Pfählung des einzelnen Menschen als Zeichen der Prinzipien-Durchsetzung und als Zeichen der schillernden Macht eines Verfassungsgerichtes. Profiteure dieser Entwicklung sind Jehovas Zeugen, die sich schon immer an Hirnschrumpfung und Blindheit erfreuen. Menschlichkeit gibt es bei Jehovas Zeugen schon lange nicht. Und über jede gesellschaftliche Instanz, die ebenfalls die Menschlichkeit aus prinzipiellen Gründen abschafft, freut sich die Wachtturm-Gesellschaft gar sehr.

Ausblick

Wir haben mit dem Beschluss des Karlsruher Verfassungsgerichts eine Weichenstellung und damit einen Weg vor uns, der für übergeordnete Prinzipien Tote nicht nur in Kauf nimmt, sondern vom Prinzip her erst gar nicht beachtet. Das vom deutschen Verfassungsgericht entwickelte Recht schaut nur noch auf sich selbst und seine Schlüssigkeit und opfert dafür Menschen. Genau diese vermeintliche Schlüssigkeit ist die geistige Achse, um die sich die Wachtturm-Religion dreht. Haben sich hier Gruppen mit der selben Logik gefunden? Ist die Verlockung der Prinzipienhörigkeit so groß, dass Wachtturm-Gesellschaft und Verfassungsgericht schon aus dem selben Napf trinken?

Wenn in einer großen deutschen Stadt ganz viele Zeugen Jehovas in einen Massenunfall verwickelt werden und in eine große deutsche Klinik eingeliefert werden, die über eine große deutsche Blutbank verfügt, und wenn dann diese ganz vielen Zeugen Jehovas tot sind aufgrund der Wachtturm-Religion, hat sich dann in den Augen des Verfassungsgerichts das Recht erfüllt? Müssten dann nicht auch islamistische Gruppen mit ihren Enthauptungstoten endlich als Kirchen anerkannt werden? Ist das Verfassungsgericht nicht auch schon Kirche?

Vor dem Hintergrund der freudigen Nachricht, dass Jehovas Zeugen vor dem Verfassungsgericht einen Teilerfolg erzielt haben, strahlte die sonst unsichere Zeugin Jehovas in Wiesloch eine gestärkte Haltung aus. Doch die Wahrheit über ihre Religion hat viele Menschen berührt und jeder Passant, der durch sein Verhalten und durch seine Blicke die Wachtturm-Religion missbilligte, löste bei der so selbstsicher gewordenen Zeugin Jehovas immer nur ein gequältes Lächeln aus. Was ist das für eine Not! Und das deutsche Verfassungsgericht fördert diese Not aus Prinzip.

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Erstellungsdatum: 14.08.2015 ♦ DruckversionDownloadsLinks auf andere InternetseitenDatenschutzerklärungInhaltKontaktImpressum
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