Wachtturm-Lügen-Aufklärung Nr. 231

Jehovas Zeugen – neue Anweisungen – Falschinformationen

... von oben

Die Wachtturm-Gesellschaft sorgt für ihre Schäfchen, indem sie sie falsch informiert. So kam es über Jahre dazu, dass viele Zeugen Jehovas von mir verlangten, einen bestimmten Abstand einzuhalten. Diese Forderung reichte von 10 Metern Abstand bis zu 250 Metern Abstand, die ich angeblich polizeilich abgesichert einzuhalten hätte. Zu diesen Falschinformationen, die Jehovas Zeugen von der Wachtturm-Gesellschaft gegeben werden, gehört auch das Märchen, man dürfe Zeugen Jehovas nicht fotografieren. Was war das jedesmal für ein Affentanz mit Schreierei, Polizei und angedrohtem Gerichtsverfahren. Selbst einzelne Polizisten waren so schlecht informiert, dass sie mir den 24-stündigen Aufenthalt in einer Zelle androhten, wie in Bruchsal geschehen. Dort ging es allerdings darum, dass ich nichts sagen dürfe. Die Personalnummer des betreffenden Polizisten lautete angeblich: 0815. Er behauptete, ich dürfe einen bestimmten Lautstärkepegel nicht überschreiten. Auf meine Frage, wie laut ich denn reden dürfe, sagte er, er sei kein Messgerät.

Nachdem seit einiger Zeit "Notrufe" der Zeugen Jehovas wegen Fotografiert-Werdens von der Polizei nicht mehr ohne weiteres angenommen werden, hat die Wachtturm-Gesellschaft neue Verhaltensmaßregeln herausgegeben, die mit etwas Glück dazu führen könnten, dass einige Fotografien, die auf der webmick.de veröffentlicht werden, der Jehova-Rechtsabteilung eine Handhabe bieten könnten, mich auf Unterlassung zu verklagen. Mit ganz wenigen Ausnahmen schalten Jehovas Zeugen um von Predigtdienst auf privat, wenn sie sehen, dass ich sie fotografiere. Jehovas Zeugen werden augenblicklich zu Privatleuten, die in die Buchhandlung gehen oder sich ein Schaufenster anschauen oder Äpfel und Birnen einkaufen. Wenn ich den Abgang der Zeugen Jehovas dann noch weiterhin fotografiere und die Bilder veröffentliche, könnte die Wachtturm-Gesellschaft mit viel argumentativem Aufwand die Behauptung aufstellen, dass Zeugen Jehovas als Privatleute fotografiert werden und dass das Diskriminierung sei. Auf diese Weise könnte die Wachtturm-Gesellschaft mittelschwere gerichtliche Geschütze auffahren, um zu erreichen, dass ein Richterspruch gegen mich erwirkt wird.

Doch hier und jetzt kann ich schon den angedachten rechtlichen Rahmen der neuen Wieslocher Wachtturm-Strategie als absurd kennzeichnen. Wenn jemand mit einem bestimmten Anliegen an die Öffentlichkeit geht, kann er nicht innerhalb kürzester Zeit seinen öffentlichen Status auf privaten Status umschalten. Diese sekundenschnelle Umstellung ist nur Tarnung, eine Verstellung, zumal drei Häuserecken weiter dieser Privat-Status wieder rückgängig gemacht werden kann. Die Taktik der sogenannten Kriegslist ist bei Zeugen Jehovas eine Einrichtung der bewussten Irreführung und hier wird sie wieder einmal angewendet.

Die Anzeichen für die strategische Neuorientierung der Zeugen Jehovas in Sachen Fotografiert-Werden sind:

  • Jehovas Zeugen stellen sich plötzlich an ganz anderen Stellen auf, so dass man nicht damit argumentieren kann, dass schon dieser angestammte Propaganda-Ort anzeige, dass Jehovas Zeugen öffentlich und nicht privat unterwegs seien.
  • Jehovas Zeugen sind seit Neuestem total gelassen, wenn sie fotografiert werden, schreien nicht mehr herum, holen nicht mehr die Polizei und drohen nicht mehr mit dem Rechtsanwalt.
  • Jehovas Zeugen verlassen sofort ihren predigtdienstlichen Standplatz und tun so, als hätten sie gerade etwas viel wichtigeres zu tun.
  • Jehovas Zeugen wandern in voller Wachtturm-Montur (wissender Gesichtsausdruck, Krawatte, schwere Umhängetasche) durch die gesamte Fußgängerzone, um einen Brief in den Briefkasten zu stecken, und verschwinden dann.
  • Alle Jehovas Zeugen tauchen nach ihren Fotografiert-werden-Aktionen erst gar nicht wieder auf. Sie geben die Fußgängerzone frei, wahrscheinlich in der Hoffnung, ihr Ziel erreicht und den Köder erfolgreich an mich verfüttert zu haben.

Zeugen Jehovas zu fotografieren, die erkennbar als Privatmenschen unterwegs sind, kann nicht Ziel dieser Webseite sein. Falls das einmal der Fall gewesen sein sollte, möchte ich betonen, dass es mir in keinster Weise darum geht, Zeugen Jehovas aufgrund ihrer Religion zu diskriminieren. Genau das aber würde, wenn ich es täte, der einzige zurzeit verfügbare rechtliche Umstand sein, der die Wachtturm-Gesellschaft in die Lage versetzen könnte, mich rechtlich zu belangen. Die schönste Hoffnung der Wachtturm-Gesellschaft ist natürlich die Vorstellung, dass mithilfe eines solchen Gerichtsverfahrens die Webseite webmick.de zwangsweise stillgelegt würde.

Jehovas Zeugen in Wiesloch waren heute erstaunlich ruhig und machten keinen Aufstand, als ich sie fotografierte. Eher schienen sie es sogar zu genießen, was sich nur damit erklären lässt, dass sie eine bestimmte Hoffnung damit verbanden. Eine Zeugin Jehovas, die vor der Schlecker-Ruine einen anderen Zeugen Jehovas kurz begrüßte, taumelte, als wenn sie betrunken wäre. Sie ging ganz nah an mir vorbei und ich sagte ihr: "Sie wirken wie betrunken." Sie reagierte gar nicht darauf und taumelte einfach weiter. Sehr merkwürdig! Hatte sie zu wenig gegessen oder hatte sie irgendwelche Drogen genommen? Oder stand sie unter einem anderen Einfluss?

Jedenfalls ist mir diese Zeugin Jehovas zum ersten Mal überhaupt als angebliche Privatperson begegnet. Vielleicht hat sie ihren Rausch nur gespielt, um zu bewirken, dass ich in meinem Bericht sehr negativ über sie schreibe, so dass eventuell eine rechtliche Handhabe wegen Diskriminierung entstehen könnte. Ich habe in früheren Berichten tatsächlich recht harte Worte für das Verhalten dieser Zeugin Jehovas gefunden, denn sie demonstrierte bisher immer und ohne Ausnahme einen sehr hochnäsigen und starren Zeugen Jehovas-Stolz.

Rechtliche Einschätzung

Jehovas Zeugen begeben sich sehr regelmäßig an die Öffentlichkeit, um die Wachtturm-Religion zu verbreiten. Dies macht sie zu Personen von öffentlichem Interesse, die, wenn man über sie berichten will, auch fotografiert werden können. Die künstliche Umstellung vom öffentlichen auf den privaten Status können diese Menschen zwar vornehmen, doch bewirken sie dadurch keine Änderung des Rechtsgrundes in der Weise, dass man sie dann plötzlich nicht mehr fotografieren dürfte. Innerhalb weniger Sekunden zu erkennen, dass der öffentliche Status der Zeugen Jehovas nicht mehr besteht, kann gerade in der Konfrontation mit dieser aller trickreichen Maßnahmen bewanderten Klientel nicht verlangt und auch nicht rechtlich eingeklagt werden. Denn dann wird jeder kritische Beobachter der Zeugen Jehovas zu einer Handpuppe, mit der die Wachtturm-Gesellschaft nach Belieben spielen kann.

Die neue Strategie der Zeugen Jehovas mit dem Fotografiert-Werden ähnelt einem Restaurant-Inhaber, der ganz nach Lust und Laune seinen Laden für geöffnet, dann als geschlossen, dann wieder als geöffnet erklärt, während die Gäste noch am Tisch sitzen. Ebenso kann sich kein Rechtsanwalt vor Gericht plötzlich als Privatmann ausgeben und in Bermuda-Shorts die Beine hochgelegt an seinem Drink nippen. Ebenso ist es unmöglich, dass ein Friseur zwischendurch seine Geschäftsbezeichnung ändert und zum Metzger wird, so dass man zeitweise Angst um seine Ohren haben muss. Die Strategie der Zeugen Jehovas, eine rechtliche Handhabe zu erlangen, indem sie mir irgendwie und irgendwann vorwerfen könnten, ich würde Jehovas Zeugen als Privatleute diskriminieren, zeigt, dass sich mehrere Köpfe der Organisation damit befassen, wie sie die Berichterstattung über Jehovas Zeugen stoppen können.

Wer weiß, vielleicht werfen sie mir eines Tages vor, ich würde Jehovas Zeugen diskriminieren, indem ich ihre Gesichter verpixelt veröffentliche. Dann müsste ich plötzlich nachweisen, dass ich nur aufgrund der ständigen Drohungen der Zeugen Jehovas diese Verpixelung vorgenommen habe. Was für ein lustiges Hin und Her!

Jehovas Zeugen sind davon überzeugt, dass die Wachtturm-Gesellschaft noch immer mit jedem Problem fertig geworden ist und dass sie auch mich und andere Kritiker beseitigen wird. Die endlose Kette der von der Wachtturm-Gesellschaft kunstvoll eingefädelten Gerichtsverfahren ist ein Faktor des Stolzes für Zeugen Jehovas. Es fällt aber auf, dass sich die Wachtturm-Gesellschaft nicht damit rühmt, ihre vielen Verblutungsmorde so gut getarnt zu haben, dass noch kein Staatsanwalt Untersuchungen deswegen aufgenommen hat. Das kann sie auch nicht, weil sie damit ihr wahres Gesicht – auch für Jehovas Zeugen selbst leicht erkennbar – zeigen würde.

Hintergründe der Wachtturm-Strategien

Um die oben getätigten Annahmen sachlich zu untermauern, zitiere ich hier aus dem Buch "Falsche Zeugen stehen wider mich – Dreißig Jahre Sklave des Wachtturms" von William J. Schnell, Christliche Verlagsanstalt, Konstanz, 1986. Dieses Buch hat mir Manfred geschenkt.

Seite 96

Absichtliches Märtyrertum

...

Um die Aufmerksamkeit der Mitmenschen zu wecken, mußte man mit Hilfe von Büchern und Broschüren eine Art Kriegszustand schaffen und dabei den Eindruck hervorrufen, als werde man verfolgt. ...

Es war jetzt ein Teil der sorgfältig geplanten Politik der Wachtturm-Gesellschaft, Jehovas Zeugen bei den Menschen verhaßt zu machen. ... Damit sollten Jehovas Zeugen in eine Lage gebracht werden, in der sie als Märtyrer für die Sache der Religion dastehen würden. ...

... Der Staat New Jersey erschien als das geeignete Gebiet, in dem man "den Löwen vorgeworfen" und, wie man hoffte, zum Märtyrer gestempelt werden konnte.

Seite 107

Der Griffin-Prozeß war der erste, aber keineswegs der letzte Sieg der Zeugen Jehovas. ...

Die Gesellschaft versäumte keine Gelegenheit, die Bedeutung ihres Sieges herauszustellen. Wenn man die Wachtturm-Literatur ab 1936 liest, wird man erkennen, wie sie alles und jedes als Gottes Tun an ihr hinstellt. Sie rühmte sich, daß ihre Feinde von Gott benutzt wurden, um die Organisation ... zu errichten. ... In der Wachtturm-Literatur jener Zeit machte man sich ganz offen darüber lustig, daß Polizeichefs, Stadtväter, Gerichtshöfe, bürgerliche Gruppen ... und schließlich sogar der Oberste Gerichtshof in Lagen hineinmanövriert wurden, in denen sie von der Organisation als Instrumente zur Errichtung der Theokratie benutzt werden konnten.

Man darf also getrost Verhaltensänderungen, die bei Jehovas Zeugen zeitgleich und auffällig koordiniert ablaufen, als Anzeichen dafür ansehen, dass sich in den Führungsetagen der Wachtturm-Gesellschaft etwas bewegt hat. Bisher hat man sich dort oben darin wohlgefühlt, das Foto-Verbot für Zeugen Jehovas durchsetzen zu können. Jetzt ist allerdings klar geworden, dass die Polizei nicht ausrückt, um Jehovas Zeugen vor dem Fotografiert-Werden zu schützen. Denn Jehovas Zeugen sind als Wachtturm-Propagandisten tatsächlich Menschen von öffentlichem Interesse. Sie gehen an die Öffentlichkeit, um gesehen zu werden, und nicht, um nicht gesehen zu werden. Die üble Schande, dass man Jehovas Zeugen auf kritischen Webseiten wie Verbrecher verpixeln muss, ist die logische Folge des Irrsinns, den die Wachtturm-Gesellschaft verfolgt.

Sicherlich kann man mir vorwerfen, ich hätte mit der Seite von heute nur einem eventuell drohenden Gerichtsverfahren vorgebeugt. Das kann man so sehen. Doch viel wichtiger für mich ist ein Gerichtsverfahren, in dem die Wachtturm-Gesellschaft gegen die Behauptung vorgeht:

Jehovas Zeugen enthaupten nicht. Jehovas Zeugen lassen verbluten.

Auf dieses Gerichtsverfahren warte ich, denn in diesem Gerichtsverfahren wird das Werk der Wachtturm-Religion erkannt werden und alle Verblutungsmorde der Zeugen Jehovas werden aufgerollt werden müssen. Mord verjährt nicht.

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