Zeugen Jehovas
oder wie man durch Betrug Kirche wird
Netzwerk Sektenausstieg e.V. behauptet unter der Überschrift "Verwirrung um die Zahl der Zeugen Jehovas in Deutschland", dass die Annahme falsch sei, es gebe in Deutschland mehr als ungefähr 400 Zeugen Jehovas.
Link: Verwirrung um die Zahl der Zeugen Jehovas in Deutschland
Wenn diese Behauptung unrichtig wäre, hätte die Wachtturmgesellschaft schon lange durch eine Art modernen Beispielprozess ein Exempel gegen das Netzwerk Sektenausstieg e.V. statuiert. Doch der Brooklyner Führungskader und sein deutscher Ableger hüllen sich in Schweigen. Das legt nahe, dass es tatsächlich nur an die 400 Zeugen Jehovas in Deutschland gibt, die den Namen durch Mitgliedschaft in den Vereinen verdienen. Der gesamte Rest dieser nach Bedarf kalkulierbaren Gruppe ist eine willkürlich beeinflussbare Zahl von betrogenen Menschen.
Eine der rechtlichen Voraussetzungen für die Verleihung der Körperschaftsrechte ist unter anderem, dass die Anzahl der Mitglieder der beantragenden Institution mindestens ein Tausendstel der Gesamtbevölkerung ausmacht. Jehovas Zeugen müssen angegeben haben, diese Voraussetzung zu erfüllen. Doch existieren in Deutschland nur ungefähr an die 400 Zeugen Jehovas. Alle anderen, in welchem Grad oder Rang sie sich auch befinden (Interessierte/r, Pionier/in, Getaufte/r) sind weder Mitglied in der Wachtturmgesellschaft, noch werden sie für die öffentliche Hand verbindlich oder nachvollziehbar dokumentiert, also in einer Weise, die mehr Kontrolle erlaubt als Stichproben oder grobes Schätzen. Die Gruppe der Zeugen Jehovas besteht sowohl rechtlich als auch praktisch gesehen aus einer ungefähr 400 Mann starken Truppe, die auf freimaurerische Art organisiert ist, daneben nur aus einer Inszenierung einer Religion mithilfe einer nicht vom Staat kontrollierten Anzahl von Personen.
Die Anzahl der rechtlich nicht erfassten "Religionsangehörigen" ist vonseiten der Wachtturmgesellschaft freihändig manipulierbar, denn diese Anzahl wird, wenn überhaupt, nur intern belegt, nicht jedoch durch Unterlagen, wie sie zum Beispiel aus einer Vereinsmitgliedschaft resultieren würden. Wer außer den ungefähr 400 Zeugen Jehovas, welche Vereinsmitglieder sind, kann die Anzahl der Zeugen Jehovas in Deutschland festlegen? Niemand. Es gibt kein amtliches Register, keine rechtlich verwertbaren Nachweise, keinen verwaltungstechnischen Vorgang, sondern nur Behauptungen der Wachtturmgesellschaft. Diese ist es gewöhnt, die Behauptungen in ihren Publikationen nicht allzu nahe an die real exitierenden Tatsachen heranzuführen, wie auf diesen Seiten vielfach nachgewiesen, und sie ist es gewöhnt, mit dieser Technik bei vielen Menschen auf Vertrauen zu stoßen.
Der deutsche Staat gehört zu der Gruppe der Betrogenen
Nachdem die Wachtturm-Religion, die anderen Götzendienst vorwirft, selber aber ein Zwei-Götter-System betreibt, über viele Jahrzehnte die Praxis des offenen und halboffenen Betruges zur Perfektion gebracht hat, wagt sie sich an die Aufgabe, nicht nur einzelne Menschen, sondern ganze Staaten erfolgreich zu belügen. Eine in Deutschland gerade mal um die 400 Mann starke Gruppierung schafft es tatsächlich, eine Religionsgemeinschaft zu behaupten und in den Status einer Kirche zu überführen, die über keine tatsächliche, rechtlich nachvollziehbare Substanz verfügt. Es gibt zwar über den Kern der echten Mitglieder hinaus eine gewisse Anzahl von Menschen, die sich als Zeugen Jehovas fühlen, doch sind deren Verwurzelungen in der Wachtturmgesellschaft nur geistiger Natur und entbehren jede verwaltungstechnische Grundlage, wie sie in Institutionen mit gleichem Anspruch zu finden ist.
Wenn ein Zeuge Jehovas zum Einwohnermeldeamt geht, um seinen Austritt aus der Wachtturmgesellschaft amtlich zu machen und damit den Fakt der Trennung von ihr zu dokumentieren, kann er gleich wieder nach Hause gehen, denn in Deutschland hat kein einziges Einwohnermeldeamt den Einblick oder den Einfluss auf die tatsächlichen mitgliedertechnischen Daten der Zeugen Jehovas, wie es im Falle der Kirchen alltägliche Verwaltungspraxis ist. Der deutsche Staat muss der Wachtturmgesellschaft die vorgegebenen Zahlen glauben und darauf vertrauen, dass die Wachtturmgesellschaft nicht lügt. Während schon aus Gründen der Gerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Beteiligten jeder Mensch in Deutschland seine finanziellen Angaben auf Anfrage belegen können muss, glaubt der deutsche Staat den Aussagen der Wachtturmgesellschaft blind und verzichtet auf eine systematische Mitarbeit bei der Verwaltung der Angehörigen dieser sehr speziellen Religion.
Ein Staat, in dem es möglich ist, mit einer amtlich nicht näher nachweisbaren Anzahl von Gläubigen den Kirchenstatus für eine nur durch interne Zahlenwerke vorgegebene Menge von Menschen zu erreichen, kann und will auch nicht vor Auswirkungen schützen, die durch private und willkürliche Manipulationen im Finanzsektor verursacht werden. Ein Staat, der auf die verwaltungsfeste Beteiligung an von ihm anerkannten Institutionen verzichtet, öffnet nicht nur Konzernen und ähnlichen Machtstrukturen Tor und Tür zum Betrug, sondern er handelt zutiefst verantwortungslos. Er schafft Raum für Sonderrechte und Vergünstigungen einzelner Hintergrundgruppen.
Die unterschiedlichen Intentionen
Der einzelne gläubige Zeuge Jehovas argumentiert bezüglich seiner De-facto-Nichtmitgliedschaft bei den Zeugen Jehovas damit, dass für ihn allein die geistige Zugehörigkeit zu dieser Religionsgemeinschaft zählt. Dieses Argument ist auch nicht von der Hand zu weisen. Genau auf diese Weise fühlt sich der Christ dem Leib Christi zugehörig, ohne jemals eine Mitgiedschaft beantragt oder eine Bescheinigung über seine Beteiligung am Leib Christi erhalten zu haben. Der relevante Unterschied ist nicht die jeweilige geistige/geistliche Verbindung und das damit verbundene Zugehörigkeitsgefühl, sondern die Tatsache, dass eine solche den inneren Menschen betreffende Angelegenheit niemals dazu geeignet sein kann, eine staatlich anerkannte Institution zu bilden. Der Leib Christi war nie Gegenstand körperschaftsrechtlicher Überlegungen und er wird es auch nie sein. Ebenso kann ein passionierter Nichtraucher niemals wegen seiner innerlich verspürten Zugehörigkeit zu der Gruppe der Nichtraucher beantragen, diese zu einer staatsrechtlich anerkannten Institution erheben lassen. Das innerlich bedeutungsvolle Gefühl des Dazugehörens kann niemals die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts bewirken. Ausschließlich eine gesellschaftlich sanktionierte und rechtlich einwandfrei nachvollziehbare Organisationsform kann die Anerkennung als eine solche Körperschaft begründen. Diese gesellschaftlich sanktionierte und rechtlich einwandfrei nachvollziehbare Organisationsform liegt bei den Zeugen Jehovas nicht vor, denn ihre Gemeinschaft besteht in Wahrheit nur aus einigen wenigen (dem Einzel-Zeugen unbekannten) Hintergrundmännern als Vollmitglieder und einem nicht näher belegten Pulk von leichtgläubigen Menschen.
Die aus diesen Fakten resultierende Konsequenz lautet: Ein Autoliebhaber, der sich aus Pappe einen PKW klebt, wird diesen PKW niemals als Fahrzeug anmelden können. Er wird keine TÜV-Plakette erhalten, kein Nummernschild und keinen Kfz-Brief. Die Wachtturmgesellschaft hat dank des deutschen "Rechtssystems" für ihr Religionsvehikel genau dies geschafft.
Kommentare
Wer in unserem Staat, von den staatlichen Institutionen wie Rentenversicherung - Arge - oder sonstigen sozialen Einrichtungen finanzielle Unterstützung oder sonstiges benötigt, muss sich inkl. der "Unterwäsche" entblättern, um (und ich betone hier - berechtigte) soziale finanzielle Unterstützung zu erhalten. Jeder Aspekt wird vor der Genehmigung solcher Leistungen bis ins Kleinste überprüft, auch behördenübergreifend. Ferner sind Gutachten über Gutachten verordnet. Im Falle fehlender oder nicht in die staatlichen Reglementarien passende Informationen wird der Anspruch gekürzt oder verweigert. Sehen wir uns alleine die Situation mancher Väter, die, sofern es sich um ungerechtfertigte Schickane seitens der Jugendämter handelt, an. Hier schaffen es die Behörden, übergreifend, alle Register zu ziehen, um dem vermeintlichen Gesetz Geltung zu verschaffen. Größtenteils bis zum finanziellen Ruin. Es gibt bekannterweise tausende belegte Fälle. Ich betone: Es geht hier nur um die, welche ihrer korrekten Verpflichtung nachkommen und trotzdem schickaniert werden.
Dass man bei den unfairen Unterhaltsverweigerern die Rechte des Kindes durchsetzt, versteht sich von selbst. Die Beispiele der Durchsetzung der Gesetze lässt sich beliebig auf andere Behörden etc. umlegen: Finanz-Behörden und dergleichen. Oder: Ein finziell angeschlagenes Unternehmen braucht staatliche Hilfe: Wer davon betroffen ist, weiß um den Eiertanz, der dann beginnt.
Im Falle der WTG mit ihrem KdöR-Wunschzettel scheint dies für unseren Staat nicht notwendig zu sein. Da läuft der Wunschzettel wie in einer Rutschbahn ungebremst durch. Betroffene Aussteiger-Opfer werden nicht gehört und/oder berücksichtigt. Ihre Historie in der Sekte wird ausgeblendet. Man stelle sich so eine Vorgehensweise im Rahmen eines Gerichtsprozesses vor, bei Opfer/Geschädigten.
Tja, die Urschlange machts scheinbar möglich. Na dann gute Nacht!
Conorr [27.10.2010]
Da sieht man mal wieder, wie leicht man aus ... Bonbons machen kann.
Namenlos [27.10.2010]
"Zitat aus einem Artikel von Michael Robert Schlittenbauer: Da die Registergerichte und deren eingetragene Vereine öffentlich zugänglich sind, rate ich jedem, in seiner Stadt beim Amtsgericht – Registergericht Einblick in die Unterlagen des Vereines der Zeugen Jehovas zu nehmen. Hier werdet Ihr bestätigt bekommen, dass jede Versammlung mit nur 7–12 Mitgliedern eingetragen ist. Dies bedeutet nur 7–12 Personen sind tatsächlich Mitglieder des Vereines. Lasst Euch auch gleich vom Registergericht eine Bescheinigung über die Zahl der eingetragenen Mitglieder geben und gebt diese Zahl an die Presse, damit die Öffentlichkeit endlich einmal erfährt, wie hier mit Mitgliedern manipuliert wird, die gar keine Mitglieder sind.
Wir sammeln all diese Zahlen und werden sie auch dem Innenministerium wie dem Justizministerium zur Verfügung stellen. Eigentlich hätten die Behörden bei einer Abfrage aller Registergerichte sehr schnell erfahren, dass nur ein Bruchteil tatsächlich Mitglied bei den ZJ ist. Für das Verfahren vor dem BVG in Karlsruhe kann diese Information noch von entscheidender Bedeutung sein. Wichtig ist auch, ob die Personen, die jetzt nachträglich schnell zu Mitgliedern gemacht werden sollen auch beim Registergericht als Mitglieder gemeldet werden und ob diese auch die Rechte einer vollen Mitgliedschaft erhalten."
Möglicherweise ist dieses Problem schon behoben worden, indem der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts von den Zeugen Jehovas erreicht worden ist. Dennoch bleibt ein übler Beigeschmack, denn die Mitgliederzahlen der Zeugen Jehovas werden höchstwahrscheinlich noch immer völlig selbstständig von den Wachtturm-Hintergrundmännern verwaltet. Für mich ist die Frage interessant, inwiefern diese verwaltungstechnische Angelegenheit vom Staat kontrolliert wird. Hat darüber jemand Erkenntnisse?
Rüdiger [27.10.2010]
P.S.:
Hier eine weitere Parallele zwischen Jehovaismus und Islam: "Deshalb können sie (eine Vielzahl von Vereinen [RH]) zwar mit einem gewissen Recht in Anspruch nehmen, für alle Muslime offen und für die Wahrnehmung ihrer religiösen Interessen da zu sein. Zugleich aber haben die Moscheevereine, da für die Teilnahme an dem in der Moschee zu verrichtenden Freitagsgebet die Vereinszugehörigkeit keine Relevanz hat, i. d. R. nur sehr begrenzte Mitgliederzahlen."
Hier sehen wir das selbe Problem. Die große Masse wird nicht registriert und nicht als Mitglieder geführt. - Sind diese muslimischen Vereine schon als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt? Wenn nicht, sollten sie dem Staat einmal auf die Finger klopfen, denn die Zeugen Jehovas haben diese Tür schon aufgebrochen.
Deutsche Gerichte argumentieren gegenüber dem Islam genau mit dem auch hier angesprochenen Argument: "... fehlt ihnen, wie gerichtlich festgestellt wurde, die wesentliche Eigenschaft, ein Zusammenschluss natürlicher Personen mit einer klaren Regelung über deren Mitgliedschaft [zu sein] ..."
Wir haben also zwei Religionen mit dem selben Problem und einen Staat, der die eine nicht rechtlich absegnet (Islam) und die andere doch (Zeugen Jehovas). Die Begründung der Ablehnung des islamischen Antrags liegt genau in dem Problemkreis, wie er für die Zeugen Jehovas auch zutrifft. Doch hat dies keine Gleichbehandlung zur Folge.
Wenn die deutsche Rechtsprechung Zeugen Jehovas und Islam gleich behandelt hätte, könnte man die
zitierte Seite auch lesen, indem man für den Islam die Wachtturm-Religion einsetzt. Es besteht faktisch kein Unterschied in deren Rechtsbegehren und der Begründung der Ablehnung der selben.
Ich denke es ist eher eine Steuerfrage. Früher nannten die sich ja Verkaufs AG oder so ähnlich. Dann sind sie auf Verein gewechselt. Vereine dürfen aber keine Gewinne machen - bzw. nur kleine für das Vereinsleben. Als Kirche können sie steuerfrei grosse Gewinne machen. Der finanzielle Bereich ist erheblich wichtiger als wir denken.
Teetrinker [30.11.2010]
Zitat: "Alle anderen, in welchem Grad oder Rang sie sich auch befinden (Interessierte/r, Pionier/in, Getaufte/r) sind weder Mitglied in der Wachtturmgesellschaft ..."
Diese Getauften sind eigentlich nur Besucher bzw. Gasthörer, wenn sie sich versammeln.
Michael Bruder [30.01.2011]
Als Gasthörer oder Besucher zählen sie nur ideell zur Wachtturm-Gesellschaft (wie Fans zur Fan-Gemeinde oder wie Sympathisanten) und dürfen weder religiös noch weltlich als Mitglieder der Wachtturm-Gesellschaft geführt werden. Von daher ist die Maßgabe eines bestimmten Mindest-Bevölkerungsanteils zur Verleihung der Körperschaftsrechte nicht erfüllt. Es ist erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit die Wachtturm-Gesellschaft den Staat anlügt und der sich von ihr anlügen lässt. Man kann richtig Angst kriegen vor einem Staat, der sich so an der Nase herumführen lässt.
Rüdiger [30.01.2011]
Hallo,
was die Mitglieder bei JZ betrifft, sind es, solange eine (Orts-)Versammlung derselben im Rahmen eines e. V. im Vereinsregister eingetragen ist, immer nur die mindestens rechtlich vorgeschrieben notwendige Anzahl von 7 Personen.
Es war bis Anfang der 90er Jahre üblich, dass alle Ältesten und Dienstamtgehilfen einer Versammlung zum Verein zählten und damit registrierte Vereinsmitglieder waren. Das wurde dann durch die WT-Gesellschaft geändert, indem man die Dienstamtgehilfen als registrierte Mitglieder "rauskickte" (sie mussten ihren Austritt schriftlich erklären), darüber hinaus auch alle Ältesten, die über die notwendige Anzahl von 7 hinausgingen.
Genau genommen brauchen wir also nur hochzurechnen. Wenn wir in Deutschland von rund 2000 Versammlungen (es sind weniger) ausgehen und diese mit 7 (der Mindestmitgliederzahl für die Gründung eines Vereins) multiplizieren, kommen wir auf maximal 14.000 Mitglieder. Da jetzt aber in den meisten Bundesländern Jehovas Zeugen als religiöse Körperschaft des öffentlichen Rechts angerkannt sind, wurden die meisten Vereine der JZ aufgelöst und damit sind auch keine (gemeldeten) Mitglieder mehr vorhanden.
Das hat zur Folge, dass es jetzt so gut wie kaum noch Mitglieder gibt, da die meisten nirgendwo eine Kircheneintrittserklärung abgegeben haben. Allerdings sind alle Zeugen Jehovas bei der WT-Gesellschaft namentlich (mit persönlichen Daten) registriert. Vielleicht beruft man sich bei der Angabe von Mitgliederzahlen auf diese Daten.
Formell, im Sinne eines Kircheneintritts, gibt es diese Mitglieder allerdings nicht. Jeder Verkündiger der guten Botschaft, also jeder ZJ unterschreibt eine sogenannte Verkündigerkarte, die der WT-Gesellschaft die Möglichkeit einräumt, entsprechende Daten des betreffenden Verkündigers zu speichern.
Diese Speicherung der Daten wird allerdings nur zum Zwecke der Dokumentation des erfolgten Predigtdienstes verwendet und zu nichts anderem. (So jedenfalls legt es die WT-Gesellschaft dar.) In der Praxis sieht das dann wohl eher anders aus. So werden auch personenbezogene Daten von JZ gespeichert, die vor einem Rechtskomitee (der Gerichtsbarkeit vor Ort der JZ einer Versammlung) standen, gespeichert und sind bei Bedarf wieder abrufbar.
Es ist davon auszugehen, dass viel mehr Daten über den einzelnen erfasst sind, als wir ahnen können. Aber all das hat mit einer formellen Mitgliedererfassung im Sinne der Körperschaft des öffentlichen Rechts nichts zu tun.
Eine Krankenkasse ist auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und basiert auf gemeldete und zahlende Mitglieder. Ohne diese könnte sie gar nicht existieren. Ein derartiges Erfassungssystem zum Zwecke der Registrierung von "Kirchenmitgliedern" gibt es bei JZ nicht. Deshalb kann auch keiner austreten, weil er amtlich als Mitglied "dieser Kirche" nicht erfasst ist. Bei weiteren Fragen gerne melden.
Diese Seite ist sehr wertvoll. Ich kann sie leider nicht finanziell unterstützen, aber ich hoffe, dass sich jemand findet, der sie unterstützt. Alles Gute.
Harald, eheml. JZ und Ä. [28.02.2011]
Hallo Harald,
danke für die Info und das Lob. Das freut mich sehr.
Ich kann mir lebhaft vorstellen, wie schwer es ist, die Verdachtsmomente gegen die Wachtturmgesellschaft zu prüfen und nach der Prüfung gelten zu lassen, denn die Gewissenfrage pocht immer weiter. Der Anspruch der WTG wiegt schwer und ich schätze, dass das einen ein Leben lang verfolgen kann. Umso wichtiger sind klar erkennbare Zusammenhänge, deutlich und realitätsgetreu dargestellte Informationen, die die Wachtturm-Tatsachen beim Namen nennen.
Ohne Jesus hätte ich das nie hingekriegt. Es ist für mich in der Rückschau immer wieder erstaunlich, wie seine Führung immer wieder Knackpunkte hervorbrachte, von denen ich nur träumen konnte. Ich glaube, dass der Kampf zwischen Wahrheit und Lüge ein geistlicher Kampf ist. Und das Schöne ist: Wer Jesus hat, hat schon den Sieg.
Rüdiger [28.02.2011]
Hallo!
Zu Haralds Kommentar:
Wer hat jetzt eigentlich die Körperschaftrechte bekommen? Die ZJ oder die WTG? Wenn ersteres zutrifft, haben sich die ZJ nicht von der WTG getrennt? Dann wären ja die ZJ eigenständig. Oder irre ich mich?
Wenn die "Kirche" der Zeugen Jehovas keine Mitglieder hat, wären die Rechtskommitees ja überflüssig. Über wen wollen sie dann noch "richten"?
Dr. Tod [01.12.2011]
Nach allen rechtlichen Maßstäben muss es wohl irgend eine rechtliche Instanz geben, die die Körperschaftsrechte verliehen bekommen hat. Fragt sich nur, was für eine Instanz das ist. Entweder ist es eine rechtlich greifbare Gruppe, die dann allerdings nur wenige Hundert Mitglieder hat, oder es ist eine ideelle, also vorgestellte Gruppe, die dann allerdings überhaupt gar keine offiziellen Mitglieder hat, sondern sich nur auf eine glaubhaft gemachte Anzahl von Anhängern stützen kann. Jeder Würstchenverkäufer wird registriert und kontrolliert. Jehovas Zeugen jedoch drehen das Recht auf links. Genau wie sie es in ihrer theologischen Anti-Auslegung gewohnt sind. Der Staat glaubt einfach, dass es so sei, wie die Zeugen Jehovas es sagen.
Rüdiger [01.12.2011]
Wie die Wachtturmgesellschaft mit der Zählung ihrer "Mitglieder" verfährt, sieht man an der
Mitteilung des 'berühmten RoFrisch':
Zitat aus dem Absatz "2001: Zeit des Umbruchs": "Dieser ›offene Brief‹ wurde übrigens sehr unterschiedlich interpretiert. Während einzelne Zeugen Jehovas daraus schlossen, durch ein solches Schreiben hätte ich ›die Gemeinschaft verlassen‹ und sei daher wie ein Ausgeschlossener zu behandeln (also zu ignorieren), folgten andere Zeugen meiner Argumentation, dass ich nicht als Zeuge Jehovas auftrete und daher auch ein Ausschluss nicht erfolgen müsse. Soviel ich weiss, wurde ich nie ausgeschlossen.
(Nachtrag: Ein Schreiben vom Februar 2009 an die WTG zwecks Bestätigung der Beendigung der Mitgliedschaft blieb bisher unbeantwortet.)"
Selbst Zeugen Jehovas, die sich förmlich abmelden, werden als angebliche Mitglieder weitergeführt. Wenn auch nicht formell korrekt, also noch nicht einmal als legale Karteileichen, so doch als den angeblichen Jehovas-Zeugen-Bestand erweiternde Nummern. Die Wachtturmgesellschaft produziert also nicht nur mit Vergnügen
Abtrünnige, sondern sie praktiziert die bewusste Lüge über die Anzahl der Verkündigerzahlen.
Genau wie die den Kirchen gleichgestellte Körperschaft der Zeugen Jehovas gegen das klare Wort Jesu "niemand kann sie aus meiner Hand reißen"
mit diabolischer Lust Abtrünnige produziert und so der ganzen Welt demonstriert, wie man das Wort Jesu unterläuft und als Lüge darstellt, so verstößt die Wachtturmgesellschaft mit Bedacht gegen geltendes Recht, indem sie in kleinen Dingen die Untreue übt und Zeugen Jehovas ungenau bzw. extra falsch einstuft.
Die Wachtturmgesellschaft demonstriert das Lügenhafte schon in kleinsten Selbstverständlichkeiten. Sie benimmt sich wie ein Autofahrer, der gewollt die Vorschriften missachtet (antichristliche Auslegung der Bibel) und auf dem Straßenverkehrsamt einen selbst gemalten Fahrzeugbrief vorlegt (geschönte Verkündigerzahlen). Und die staatlichen und gerichtlichen Instanzen glauben ihr!
Dieser Betrug auf allen Ebenen entspricht ganz dem Naturell der Wachtturm-Gesellschaft: Sie überdeckt die Bibel mit Jehova-Lügen, degradiert Jesus und betrügt ihrem Charakter entsprechend auch den Staat, wo er sich betrügen lässt.
Rüdiger [12.02.2012]