Johannes 5,23: ... damit alle den Sohn ehren mögen, wie sie den Vater ehren. Wer versäumt, den Sohn zu ehren, ehrt den Vater nicht, der ihn sandte. (Der Vater wird angebetet! Also muss nach Jesu Worten auch der Sohn angebetet werden!)

Feedback vom 05. September 2009
ZJ und Gerichtsverfahren

von Rüdiger K.

Hallo.

Ich führe die Woche über Gespräche mit einer Kollegin die bei den Zeugen Jehovas ist. Letzte Woche hatte ich sie gefragt, ob ihr denn Gerichtsurteile bekannt sind, bei denen sich die ZJ erfolgreich gegen "Verleumder" wie Raymond Franz oder de Ruiter zur Wehr gesetzt haben. Die Internetseite www.webmick.de dürfte für Anwälte, sofern die Informationen auf unbewiesenen Behauptungen beruhen, eine wahre Fundgrube sein ein Exempel zu statuieren.

Gibt es denn Belege dafür, dass die WTG gerichtlich gegen "Verleumder" vorgegangen ist und vor Gericht siegten? Mir ist schon klar, dass ein ZJ dies mit den Worten abtun wird: "Die WTG hat es eben nicht nötig, sich vor Gericht gegen solche Leute zu wehren." Aber vielleicht ist das einer der kleinen Nadelstiche, die im Gesamtprozess den Ausschlag geben und den eigenen Denkapparat in Bewegung bringen.

Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger K.

P/S

Der Hinweis auf Johannes 5,23 ist sehr gut. Ich werde nächste Woche mal die NWÜ mitnehmen, da steht das nämlich genauso drin und es meiner Kollegin zu lesen geben. Wenn schon die eigene Freimaurer-Bibel es so sagt, dann kann es doch nicht falsch sein.

Hallo Rüdiger,

ich weiß aus meiner unvollkommenen Erinnerung nur von Hans-Peter Tjaden, der für das Zitat einer Behauptung eines Ärzteblattes gerichtlich erfolgreich von der WTG belangt worden ist. Kennzeichnend für die Urteilsbildung waren Herr Richter Buske und eine nicht gewünschte inhaltliche Erörterung. Vielmehr wurde der Fokus schnell auf Zeugenaussagen gelegt und gleichzeitig wurden Ex-Zeugen nicht als Zeugen zugelassen. Das erinnert schon in sich selbt ein bisschen an einen Schauprozess.

Solange eine inhaltliche Auseinandersetzung nicht durch die WTG verhindert werden kann (und das ist bei der www.webmick.de der Fall), besteht keine Chance, angeblich unrichtige Behauptungen auf der www.webmick.de anzugreifen. Denn die Seite besteht von Anfang bis Ende aus der folgerichtigen Ausdeutung dessen, was die WTG verbreitet. Diese Folgerichtigkeit ist beweisbar.

Beispiel:

Angenommene Bibel-Aussage: Die Vase steht seitlich links auf dem Tisch.

  • WTG-Deutung: Die Vase muss zwei Standflächen besitzen, denn sonst könnte sie nicht auf ihrer linken Seite stehen. Der Bibelschreiber hätte das Wort "liegen" verwenden müssen. Und weil er das nicht getan hat, muss die Vase mindestens zwei Standflächen haben.
  • antichrist-wachtturm-Kritik: Feststellung der normalen Semantik, Darstellung des WTG-Versuchs der Einführung falscher Fakten, Eruierung der Folgen dieser falschen, wenn auch notfalls überzeugenden WTG-Deutungen.

Als Rattenschwanz hängt an allem die Technik der WTG, die Hirne und Herzen der "Bibelstudenten" zu manipulieren.

Unterm Strich wäre ein Versuch, die www.webmick.de rechtlich anzugreifen, eine unkalkulierbare WTG-Selbstentblößung in der Öffentlichkeit, denn alle Aussagen orientieren sich immer an den Behauptungen der Wachtturm-Gesellschaft. Ohne diese Grundlage wäre so eine Seite auch ziemlich wirkungslos.

Symptomatisch ist, dass alle Kritiker, die sich inhaltlich mit der WTG-Doktrin auseinandersetzen, nichts von diesem offensichtlich falschen Propheten zu befürchten haben. Denn unrichtige Behauptungen entstehen bei dem Vorgang, Ereignisse ohne die Betrachtung der Ursprünge voreilig zu bewerten. Wenn aber Parallelen zwischen Kindesmissbrauch und WTG-Dämonenabbildungen bestehen, dürfen diese auch benannt werden, ohne als unrichtig angesehen werden zu können. Des weiteren werden beispielsweise diese Parallelen zwischen Kindesmissbrauch und WTG-Dämonenabbildungen nicht als frei stehende Behauptungen gebracht, sondern als Schlussfolgerungen aus bestehenden und nachgewiesenen Fakten. Diese Schlussfolgerungen sind dann auch nicht als Behauptungen konzipert, sondern als fundierte Recherche-Ergebnisse (die notfalls von der WTG entkräftet werden müssen, damit sie widerrufen oder richtiggestellt werden können – siehe Kommentarfunktion). Wenn Recherche-Ergebnisse verboten werden sollten, kann man den gesamten Journalismus zu Grabe tragen. Ein erfolgreiches rechtliches Vorgehen der WTG gegen die www.webmick.de hätte einen mittleren öffentlichen Skandal zur Folge, weil dafür die Rechtsgrundlage des Journalismus substantiell ausgehöhlt werden müsste.

Allerdings befürchte ich, dass im Zuge der Endzeit sich die Machtverhältnisse auch im rechtlichen Bereich (unbegründet) zugunsten der WTG verschieben werden. Es wird die Zeit kommen, wo Lügen nicht mehr aufgedeckt werden dürfen, weil die Macht dieser Welt es so will. Wenn die www.webmick.de einmal zwangsweise abgeschaltet wird, ist ein beachtenswertes Stadium erreicht. Ich finde das äußerst spannend, da ich mit diesen Entwicklungen die Wiederkunft Christi verbinde.

Doch nach jetzigem rechtlichen Stand ist der www.webmick.de nichts anzuhaben.

Mindestens zwei Seiten sind übrigens von Google geblockt worden. Wegen Volksverhetzung! Google verhält sich hier schon als Akteur der Judikative und Exekutive zugleich. Die Legislative befindet sich hier in privater Hand und wird nicht inhaltlich sondern nach Masse gewichtet (Zeugen Jehovas, die sich bei Google beschweren). Hieran kann man schon ablesen, in welche Richtung die Welt sich bewegt. Es wird alles privatisiert werden und nach Machtverhältnissen entschieden.

Selbstverständlich habe ich nicht wenig Lust, Google zu fragen, wo sich denn auf der Seite Volksverhetzung befinden soll. Aber Google verhält sich gerne wie die WTG – man kann nie mit einer Reaktion rechnen.

Mit freundlichen Grüßen,

Rüdiger

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Erstellungsdatum: 06.09.2009 ♦ DruckversionDownloadsLinks auf andere InternetseitenDatenschutzerklärungInhaltKontaktImpressum
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