Johannes 5,23: ... damit alle den Sohn ehren mögen, wie sie den Vater ehren. Wer versäumt, den Sohn zu ehren, ehrt den Vater nicht, der ihn sandte. (Der Vater wird angebetet! Also muss nach Jesu Worten auch der Sohn angebetet werden!)

Feedback vom 29. Juni 2009
Radiosendung

von Hinweiser

Anbei ein zitierter Text einer Radiosendung, der auch ganz gut passen könnte:

Sprecher und Autor: Hugo Molter
Maßstäbe gesetzt
Zum Karlsruher Urteil über die Körperschaftsrechte

Guten Morgen, liebe Hörerinnen und Hörer!

Im Kampf gegen Diktaturen und "Schurkenstaaten" hisst die so genannte "internationale Wertegemeinschaft" stets die Fahne der Religionsfreiheit. Und proklamiert diese immer als primäres universelles Menschenrecht. Vor der eigenen Tür kehrt man derweil eher nur ungern. Dass die christlichen Großkirchen scheinbar unantastbare Sonderprivilegien haben, hat wohl gar nichts mit der Benachteiligung der kleinen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften durch den Staat zu tun?

Jetzt hat diese Frage jedoch eine eindeutige Antwort erhalten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellte fest, dass den Zeugen Jehovas, einer seit über 100 Jahren in Deutschland missionierenden Glaubensgemeinschaft, der Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht vorenthalten werden darf. Dieses Urteil hält der angesehene Religions- und Rechtssoziologe Johannes Neumann für ein Signal, um einen Lernprozess in Gang zu setzen zur stärkeren Sicherung institutioneller Rechte der nichtkirchlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.

Laut Johannes Neumann, der die Karlsruher Verhandlung eingehend analysierte, haben die Verfassungsrichter für ihre Entscheidung Gründe herangezogen, die eindeutig zeigen, dass die den Zeugen Jehovas zustehenden Grundrechte vom Staat verletzt wurden. So hatte das Bundesverwaltungsgericht 1996 der Glaubensgemeinschaft unterstellt, sie biete keine Gewähr für "Rechtstreue", weil die Zeugen sich nicht an den staatlichen Wahlen beteiligen.

Die Artikel 2 bis 5 der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland schützen die individuelle und kollektive Religionsfreiheit. Aber dennoch wurden, als 1949 das Grundgesetz entstand, auf Drängen der Kirchen die alten Religionsartikel der Weimarer Reichsverfassung (WRV) übernommen. "Sie stehen jetzt dort wie ein Fremdkörper", sagt Neumann. Im Artikel 137 Absatz 1 der WRV heißt es: "Es besteht keine Staatskirche". Dieser Satz wurde übernommen. In den weiteren Normen wird aber ausgeführt, dass jene Religionsgemeinschaften, die bislang Körperschaften des öffentlichen Rechts waren, dies bleiben. Damit wurde ein Privileg gefestigt, das einst Ausdruck staatlicher Symbiose war. Bedeutsam dabei ist vor allem der Kirchensteuereinzug sowie die Staatsleistungen, die den Kirchen auf Grund von "Gesetzen, Verträgen und Rechtstiteln" zugebilligt werden.

Für Neumann steht aber fest, dass man 1919 mit 1949 nicht vergleichen kann. Vor 80 Jahren habe die Verfassung noch keine Grund- und Freiheitsrechte gekannt wie später das Grundgesetz der Bundesrepublik, also seien die übernommenen Normen "systemwidrig". Das Grundgesetz des jetzigen Deutschlands sei in einem völlig anderen Rahmen entstanden als die Weimarer Verfassung.

Die Weimarer Bestimmungen, die in die BRD-Verfassung eingeflossen sind, verfälschen aber im Hinblick auf die Rechte der Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften das Bild. Laut Neumann ist dadurch "der unzutreffende Eindruck entstanden, als dürfen staatskirchliche Elemente erhalten bleiben". Wenn man den traditionellen Kirchen Körperschaftscharakter, Besteuerungsrecht und schulischen Religionsunterricht gestattet, liege die Vermutung nahe, dass die Verfassung sie bevorzuge.

"Das führte dazu", betont der emeritierte Soziologe, "dass sie tatsächlich eine alle anderen religiös-weltanschaulichen Gruppen überragende rechtliche Position erhielten." Dabei seien die verfassungsmäßigen Rechte der kleineren Gesellschaften "nicht selten gravierend verletzt" worden. Vor allem die islamischen Gemeinschaften hatten, so Neumann, "mit besonders viel Schwierigkeiten zu kämpfen".

Die Zeugen Jehovas waren es schließlich, die mit ihrem Gang nach Karlsruhe und ihrem Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht eine Bresche in die christlich-deutsche Abwehrfront schlugen. Der Freigeist Johannes Neumann hält es in diesem Zusammenhang für besonders wichtig, zu schildern, was der kleinen Religionsgemeinschaft in den letzten 70 Jahren widerfahren ist. Insbesondere in der Nazizeit wurden die damaligen Bibelforscher schwer verfolgt.

Als die Nationalsozialisten 1933 in Deutschland an die Macht kamen, lebten etwa 25.000 Zeugen Jehovas im Reich. 10.000 von ihnen wurden Opfer des Naziterrors, verloren ihren Arbeitsplatz, wurden in Konzentrationslagern deportiert oder durch die Wegnahme ihrer Kinder gedemütigt. Von den 6.000 Bibelforschern, die den Nazis besonders verhasst waren, wurde ein Drittel in den KZs ermordet oder zu Tode gefoltert.

Aber die Demütigung ging nach der Zerschlagung des faschistischen Systems weiter. Nach 1945 wurden die Zeugen Jehovas bei den Wiedergutmachungsversuchen als Opfergruppe vorsätzlich übersehen. Erst nach der Wende öffnete der letzte SED-Regierungschef Hans Modrow den Weg zu einer Wiedergutmachung für das Unrecht, das den Zeugen Jehovas in der Ära Ulbricht und Honecker angetan worden ist. Die DDR gewährte der Glaubensgemeinschaft, die vorher im Untergrund wirkte, die staatliche Anerkennung und verlieh ihr die Rechtsfähigkeit.

Doch nach der Übernahme des westdeutschen Grundgesetzes in den Gebieten der ehemaligen DDR am 3. Oktober 1990 wurde den Zeugen Jehovas das Recht auf den Körperschaftsstatus von den neuen Behörden bestritten. Denn fortan wurde nur jenen Religionsgemeinschaften der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zugestanden, die ihn schon vor dem Inkrafttreten der DDR-Verfassung der Länder der sowjetischen Zone beziehungsweise der DDR-Verfassung von 1949 hatten. Den Zeugen Jehovas versagte man aber eine institutionelle Wiedergutmachung.

Allerdings hatte die Glaubensgemeinschaft vor Gericht Erfolg, als das Bundesland Berlin 1993 ihren Antrag ablehnte. Zuerst sprach das Verwaltungsgericht und zwei Jahre später das Oberverwaltungsgericht in der Hauptstadt zu Gunsten der Zeugen Jehovas. Doch der Senat von Berlin gab sich nicht geschlagen. Das OVG ließ nämlich Revision zu. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin stellte sich schließlich auf die Seite des Landes.

Die höchstrichterliche Instanz attestierte den Zeugen Jehovas zwar, dass alle von der Verfassung geforderten Voraussetzungen für den umstrittenen Körperschaftsstatus von ihrer Gesellschaft erfüllt werden. Trotzdem müsse die "Rechtstreue" der Gemeinschaft geprüft werden.

Johannes Neumann sieht in dieser Feststellung aber noch keinen Nachteil für den Beklagten. "Bislang gingen Rechtsprechung und herrschende Lehre davon aus, dass das Fehlen der Rechtstreue durch harte, (straf)rechtlich relevante Fakten nachgewiesen werden müsse. Stattdessen bezog sich das Gericht aber auf Randzonen der Zusammenarbeit von Staat und Kirche."

Auf der Basis der Aussage in der Weimarer Reichsverfassung, dass Religionsgemeinschaften, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden wollen, eine "Verfassung" haben müssen, zogen die Berliner Richter die Schlussfolgerung, die Zeugen Jehovas seien verpflichtet, "dauerhaft mit dem Staat zusammenzuarbeiten". Eine Solche Kooperation bedinge aber ein Mindestmaß an gegenseitigem Respekt, der in ihrem Falle nicht erkennbar sei.

Der Glaubensgemeinschaft wurde einerseits zugestanden, dass sie dem Staat gegenüber "grundsätzlich positiv eingestellt" sei. Auf der anderen Seite lehnten die Zeugen Jehovas aber eine Beteiligung an den staatlichen Wahlen ab. Das Bundesverwaltungsgericht war, unbesehen einer nicht existierenden Wahlpflicht in der Bundesrepublik, der Meinung, jeder Bürger sei indirekt dazu verpflichtet, an Wahlen teilzunehmen.

Darüber hinaus wurde den Zeugen die Ablehnung des Wehr- und Ersatzdienstes vorgehalten. Die von der Gemeinschaft ihren Mitgliedern auferlegte strikte Befolgung des Tötungsverbotes [!!! (RH)] sowie des Glaubensverbotes der religiösen Neutralität in politischen Angelegenheiten wurden von den Verwaltungsrichtern in der negativen Formel zusammengefasst, den Zeugen Jehovas fehle es an der "notwendigen Loyalität" gegenüber dem Staat. Aber der Rechtssoziologe Neumann sieht ein willkürliches Konstrukt in diesem Urteil: "Damit waren neue, durch den Wortlaut der Verfassung nicht gedeckte Anforderungen an die Verleihung der Körperschaftsqualität gestellt."

Den roten Roben in Karlsruhe, bei denen die Zeugen Jehovas Verfassungsbeschwerde eingelegt hatten, ging die Berliner Richterentscheidung jedoch zu weit. Im Dezember vorigen Jahres stellte das Bundesverfassungsgericht unzweideutig fest, dass das Bundesverwaltungsgericht "mit seinem Erfordernis einer Loyalität gegenüber dem Staat nicht allein Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 5 WRV unrichtig ausgelegt und angewendet, sondern zugleich zum Nachteil der Beschwerdeführerin die Grenzen überschritten hat, die dem Staat bei der Bewertung religiöser Lebensäußerungen durch das Gebot der Neutralität gezogen sind".

Auf keinen Fall dürften Umstände in die Beurteilung einfließen, deren Bewertung dem religiös-weltanschaulichen neutralen Staat verwehrt ist. Fernerhin machten die Karlsruher Verfassungshüter unter Vorsitz der Gerichtspräsidentin Jutta Limbach geltend, dass die Weimarer Kirchenartikel "funktional auf die Inanspruchnahme und Verwirklichung des Grundrechts der Religionsfreiheit angelegt" seien.

Wörtlich heißt es dann im Urteil weiter: "Die Religionsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Status sind in gleichem Umfange grundrechtsfähig wie Religionsgemeinschaften privat-rechtlicher Rechtsform. Beide stehen dem Staat als Teile der Gesellschaft in gleicher Weise gegenüber."

Der Charakter einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verschaffe den Religionsgemeinschaften keinen Anteil an Staatsaufgaben und binde sie nicht in die Staatsorganisation ein. Dieser Begriff, so das Verfassungsgericht, habe "die Funktion eines Mantelbegriffs", den man aber keineswegs als Leerformel verstehen dürfe.

Mit den Vergünstigungen, die den Religionsgemeinschaften gewährt werden, wolle man ihnen ermöglichen, ihre Organisation und ihr Wirken nach den Grundsätzen ihres religiösen Selbstverständnisses zu gestalten und dafür die erforderlichen Ressourcen zu erlangen. Der Status gelte als Mittel der Erleichterung und diene der Entfaltung der Religionsfreiheit. Die Freiheitlichkeit des Religionsverfassungsrechts dürfe dadurch nicht geschmälert werden.

Bei der Gewährung des Körperschaftsstatus ist aber nicht der Glauben, sondern das konkrete Verhalten der Gemeinschaft ausschlaggebend. Wird der verfassungsrechtliche Ordnungsrahmen, der die Grundlage der religiösen Freiheit bildet, nicht beeinträchtigt, widersprechen auch religiöse Ausschließlichkeitsansprüche nicht der Verleihung der Korporations-Rechte. Nur bei der Verwirklichung einer theokratischen Herrschaftsordnung wäre das ausgeschlossen.

Die öffentlich-rechtlichen Körperschaften kommen in den Genuss von staatlichen Vergünstigungen. Weil damit Missbrauch betrieben werden kann, ist eine regelmäßige Kontrolle ihres Tuns vonnöten. Insbesondere hat der Staat dafür zu sorgen, dass die Menschenwürde, der wichtigste Grundwert der freiheitlich-demokratischen Ordnung, geschützt wird. Der Artikel 9 Absatz 2 des GG sagt klar aus, was bei Rechtsverletzungen zu tun ist: "Vereinigungen, deren Zweck oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten."

Eine über die allgemeinen Anforderungen hinausgehende "Loyalität zum Staat" darf laut Verfassungsgericht nicht gefordert werden. Dieser Begriff ziele auf die Gesinnung. Damit gefährde man die Rechtssicherheit und verlange eine Annäherung an den Staat, die das Grundgesetz nicht billige.

Den Zeugen Jehovas wurde zugute gehalten, dass sie dem Staat "als von Gott geduldete Übergangsordnung" betrachten. Das reiche als Zustimmung, mehr verlange das Grundgesetz nicht, definierte das Verfassungsgericht ganz klar das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften.

Ob die Zeugen Jehovas jetzt den Körperschaftsstatus bekommen, ist noch abhängig davon, ob die Fachgerichte Beweise für die Behauptungen des Berliner Senats finden, dass die Glaubensgemeinschaft Erziehungspraktiken empfehle, die "das Wohl der Kinder beeinträchtigen" sollen. Auch austrittswillige Mitglieder hindere man mit Zwangsmitteln daran, die Gemeinschaft zu verlassen, will die Landesverwaltung herausgefunden haben.

Abgesehen davon stellte das Bundesverfassungsgericht der bisherigen Rechtsprechung und dem Verwaltungshandeln kein gutes Zeugnis aus. Gegenüber den nichtkirchlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften verhielt man sich nämlich immer grundgesetzwidrig.

Zum Abschluss möchte ich Ihnen, verehrte Hörerinnen und Hörer, mitteilen, wo Sie das Manuskript dieser Sendung erhalten können. Sie schreiben bitte an: Bund für Geistesfreiheit Bayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Alexanderstraße 14 in 90730 Fürth/Bayern, Postfach 190 143.

Sie finden den Bund für Geistesfreiheit auch im Internet. Die Adresse lautet: www.bfg-bayern.de

Die nächste Sendung des Bundes für Geistesfreiheit in diesem Radioprogramm ist am 26. August.

Ach wie schön, dass niemand weiß ...

von Rüdiger Hentschel

Endlich ist der kleinen Gemeinschaft der Zeugen Jehovas einmal etwas Gutes geschehen! ("Der Freigeist Johannes Neumann hält es ... für besonders wichtig, zu schildern, was der kleinen Religionsgemeinschaft in den letzten 70 Jahren widerfahren ist.") Ist es nicht schön, wenn solchen kleinen süßen Gemeinschaften einmal einer etwas Gutes tut? Der deutsche Staat ist ganz ganz böse!

Dass der Staat den Glauben nicht beurteilen kann und soll, liegt auf der Hand. Von dieser Warte aus kann er auch nicht Rechte verteilen oder verweigern. Doch hat er, wenn er schon Rechte verleiht, auch die Pflicht, die dazugehörigen Pflichten aufzuerlegen. Dies funktioniert aber bei den Zeugen Jehovas nicht, denn sie nehmen keine Pflichten von außen an. Die innere Struktur der Zeugen Jehovas stellt auf die strikte Selbstregierung ab und verursacht mit der Durchsetzung der Verleihung der Körperschaftsrechte die Bestätigung einer Subkultur des schärfsten Gegensatzes zu allen Teilen der menschlichen Gesellschaft.

Jeder Zeuge Jehovas ist persönlicher Besitz der Wachtturm-Gesellschaft

Die in dem obigen Radio-Beitrag belegte Selbst-Justiziabilität der Zeugen Jehovas umreißt die Problematik am anschaulichsten. ("Die von der Gemeinschaft ihren Mitgliedern auferlegte strikte Befolgung des Tötungsverbotes ...") Hier werden Hoheitsbelange des Staates in die eigene Hand genommen und niemand kann sagen, ob oder wann es der Wachtturm-Gesellschaft beliebt, diese "auferlegte strikte Befolgung des Tötungsverbotes" in ihr Gegenteil umzukehren oder einfach nur aufzuheben. In Sachen Kinderschändung ist die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas schon lange so weit gegangen, dass Verbrechen dieser Art generell nicht zur Anzeige kamen, sondern mit den gemeinschaftseigenen "Rechtsmitteln" behandelt wurden. Eine Umkehr von dieser Praxis der Selbst-Justiziabilität wird wohl auch nicht in Aussicht stehen, denn mit dem (Sieges-)Zug der Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts sinkt eine möglicherweise noch vorhandene Schwelle, die solch eigenmächtiges Handeln verhindern könnte.

Mit der auf sich selbst bezogenen Geltungshierarchie von Ge- und Verboten werden die Gesetze des Staates nicht nur relativiert und den Gesetzen der Wachtturm-Gesellschaft untergeordnet, sondern die Gesetze des Staates werden einer klaren Ungültigkeit (weil weltlich) überliefert. Die Mitglieder dieser Sekte schöpfen nicht zuletzt genau aus dieser Besonderheit ihrer Sub-Gesellschaft das elitäre Lebensgefühl. Man sitzt wie die einsatzbereite Eingreiftruppe in Warteposition und freut sich insgeheim darauf, von der Wachtturm-Obrigkeit endlich das lang ersehnte Ausbruchssignal zu vernehmen.

So ist der in den Medien von den Zeugen Jehovas immer wieder vorgebrachte Hinweis auf ihre vorbildliche und strenge Behandlung von Übeltätern in den eigenen Reihen eben nicht als Beleg dafür anzusehen, dass die Gemeinschaft besonders gut funktioniert, sondern es handelt sich hier um das Signal einer praktizierten rechtlichen Autonomie. Hier erprobt die Wachtturm-Gesellschaft immer wieder aufs Genaueste die Auswirkungen ihrer Machtmittel und sitzt über Menschen nach ihren eigenen Gesetzen zu Gericht. Der Kinderschänder erhält eine zweite Chance, wenn er Reue heuchelt, der kritische Frager wird kurzerhand ausgeschlossen und aufs Schärfste in der Gemeinschaft erniedrigt, wenn er nicht erneut Linientreue schwört.

Dieses seit Jahrzehnten auf die Spitze getriebene Zusammenspiel zwischen Manipulation, psychischer Abhängigkeit und selbstherrlicher Gesetzesauslegung versetzt die Wachtturm-Gesellschaft in die Lage, eine gesellschaftliche Sonder-Figuration zu bilden, die den Mitgliedern nicht umsonst die Hoffnung vermittelt, eines Tages das gegenwärtige System der Dinge zu überwinden. Selbst wenn diese Überwindung der bestehenden Gesellschaftsordnung noch auf sich warten lässt, so lebt die innere Hoffnung der Zeugen Jehovas gerade von solchen selbst geübten Macht- und Rechtsmitteln innerhalb der Subkultur des abgeschotteten Rechtssystems. Die tägliche Praxis der rechtlich autonomen Selbstherrlichkeit unter der Führung jenes Jehova hat ihren bestimmten Sinn. Sie ist ausgerichtet auf die Hoffnung der Zeugen Jehovas auf die Übernahme der Weltherrschaft mit Sitz in Jerusalem. Von dort aus will die Wachtturm-Gesellschaft mit eiserner Rute regieren.

Die Fungibilität der Einzelmitglieder wird tagtäglich in straffer Organisation aufrecht erhalten und in Sonderbelastungen (Blutfrage/Wehrdienstverweigerung) auf Herz und Nieren überprüft. Die fortwährende Situation des psychischen Drucks und der permanenten Reglementierung bis ins privateste Leben sind die Ernstfall-Simulation für den Tag des Tages, für den Zeitpunkt der Zeitpunkte.

Die vom Staat tolerierte Überlebenschance einer solchen Vereinigung in ihrer täglichen Rechts-Autonomie und der eigenmächtigen Außerkraftsetzung von staatlichen Gesetzen durch die Überbewertung eigener Richtlinien besteht gerade darin, womit sich die Zeugen Jehovas brüsten. Sie zeigen mit äußerster Beharrlichkeit nach außen ihren Nichttötungswillen an, sie bekunden mit Betonung ihre Friedfertigkeit. Sie tragen mit Bedacht eine nach außen schillernde weiße Weste eines biblisch geschulten guten Charakters. – Der wichtigste Effekt, der mit dieser nach außen gezeigten Güte erzielt wird, ist, dass die Gemeinschaft sich mit allen ihr innewohnenden staatsmissachtenden Facetten in der Gesellschaft immer weiter ausbreiten kann. Sie entzieht auf diese Weise nicht nur dem Staat die Kenntnis von Verbrechen und den Zugriff auf die Kinderschänder in den eignenen Reihen, sondern schützt sich selbst nachhaltig vor der Entdeckung der wirklichen Zusammenhänge, die eben genau darin bestehen, dass der Umbruch der Systeme schon lange erhofft wird.

Die Gerichte, die ohne den nötigen Informationshintergrund zu urteilen hatten, hätten gut daran getan, eine Frist festzusetzen, innerhalb derer sich Sozialarbeiter mit den Zeugen Jehovas hätten beschäftigen sollen. Erst die menschliche Nähe und die persönliche Konfrontation mit den Glaubensinhalten und Gemeinschaftsstrukturen hätten ein zutreffendes Bild der Zeugen Jehovas erzeugen können. Wären die Zeugen Jehovas nicht zur Zusammenarbeit mit den Sozialarbeitern bereit gewesen, wäre offensichtlich gewesen, dass ihnen die Zuerkennung der Körperschaftrechte verweigert hätte werden müssen. Hätte eine Zusammenarbeit über einige Jahre stattgefunden, wäre die informative Grundlage der Gerichte ausreichend gewesen, um von vielen Menschen gefängnisartige Manipulation und eine Menge anderen Schadens fernzuhalten. Erst nach einigen Jahren intensiver Beschäftigung von Sozialarbeitern mit den Strukturen, Lehren und Verhaltensweisen der Zeugen Jehovas hätte hier einen Weg geebnet für eine gerechte und problembezogene Rechtssprechung.

Ohne diese Rechtsgrundlage der Informationsbeschaffung mussten die Gerichte sich daran halten, aus ihrem eigenen Rechtssystem Fragmente zu saugen, die bei jahrelanger Zuspitzung eine Urteilsfindung versprachen. Diese Art und Weise ist schon lange nicht mehr üblich. Selbst beim durchschnittlichen Sorgerechtsstreit stehen dem Gericht nötigenfalls Sozialarbeiter oder ähnlich gestellte Bedienstete zur Verfügung, die dem Richter die notwendigen Informationen zur Urteilsfindung vermitteln. Diese heute im Rechtssystem als grundlegend zu bezeichnende Praxis war nicht gegeben und das hier bestehende Informationsvakuum konnte durch Gutachter nicht aufgefüllt werden. Hinzu kommt die Schieflage, dass gerade die Zeugen Jehovas Fachleute auf dem Gebiet der Halbwahrheit sind, wie an einigen Stellen dieser Webseite plastisch veranschaulicht ist.

Die Sub-Gesellschaft der Zeugen Jehovas erfüllt heute eine eher unanstößige Funktion innerhalb der Gesellschaft. Sie fährt nicht mit Motorrädern und Lederjacken um den Block, belästigt keine alten Omas, vergewaltigt keine Frauen in der U-Bahn und steckt auch nicht des Bauern Scheunen in Brand. Doch sind die programmatischen Inhalte dieser Religionsgemeinschaft um einiges gefährlicher und subversiver als die von Rockerbanden oder Terroristengruppen. Denn die Zeugen-Jehovas-Gemeinschaft zielt mit der konsequenten und fortwährend geübten Selbst-Justiziabilität auf die nahtlose Ersetzung des staatlichen Systems ab und verzichtet in der Vorbereitungsphase darauf, ein negatives Bild von sich zu geben. Dieser langfristige Gärvorgang versteckt erfolgreich den sich bildenden Staat im Staat und wiegt die Öffentlichkeit in der Sicherheit, dass es sich bei den Zeugen Jehovas doch nur um eine Ansammlung komischer Sonderlinge handelt.

Alle geschichtlichen Gruppierungen mit systemfeindlichen Zielsetzungen haben ihren Untergang darin gefunden, dass sie sich irgendwann der Gewalt zuwandten. Daraus hat die Wachtturm-Gesellschaft gelernt und legt ihre System-Ziele nicht im Hinblick auf eine reelle Umsetzungsfrist aus, sondern schürt in ihren Untertanen nur die Hoffnung auf einen der Bibel entlehnten fabelhaften Tag Jehovas. Wenn auch Millionen Menschen der Annahme sind, dass dieser Tag tatsächlich von Gott abhängig ist, stellt dies kein Hindernis dafür dar, dass einige Eingeweihte sich Hoffnungen auf einen weltweiten Umbruch machen, der ihnen die Macht in die Hände spielt. In Vorbereitung auf diesen großen Tag Jehovas übt die Wachtturm-Gesellschaft schon lange die rigideste Diktatur, um im Falle dieses Umbruchs auch in der Lage zu sein, die Macht nicht aus ihren Händen gleiten zu lassen. Dies ist der Grund, warum unter den Zeugen Jehovas keine Gnade herrscht. Bei ihnen muss jede Zuwendung und Erlaubnis, Zeuge Jehovas sein zu dürfen, mit absoluter Loyalität bezahlt werden. Unter den Zeugen Jehovas ist niemand, an dem die Sanktion des Ausschlusses vorbeigeht, wenn er in seiner Loyalität gegenüber dem Sklaven nachlässt.

Der Staat mag sich in Sicherheit wiegen, dass der Systemumbruch noch lange nicht passieren kann, weil die Anzahl der Zeugen Jehovas doch recht überschaubar ist, doch sollte er sich in Acht nehmen und sich daran erinnern, dass merkwürdige Verkettungen immer wieder zu Entwicklungen führ(t)en, die von der Vernichtung unheimlicher Menschenmengen begleitet werden. Der eine nutzt eher zufällig die Gunst der Stunde, der andere wartet in aller Ruhe auf diese und arbeitet bis dahin mit aller Konsequenz an der Perfektionierung der Manipulation von Menschenmassen. Selbst die Manipulation der deutschen Gerichte durch eine Parade von Halbwahrheiten gehört in diese Entwicklungsstrecke.

Die Strategien der Wachtturm-Gesellschaft sind breit gefächert. Von der konsequenten Anhäufung von Reichtum über die feste staatsersetzende Herrschaft über ihre Untertanen bis zur gezielten Anbiederung beim Rest der Welt als gute Menschen und einzig wahre Religion und Kirche reicht ihr Handwerkszeug. Sie testet mit willkürlichen Verboten ausgiebig, wie weit man Menschen unterdrücken und ins KZ zwingen kann, ohne ihre Loyalität zu verlieren. Sie stiftet Unmengen von Menschen dazu an, schlimmste Blamagen auf sich zu nehmen und sammelt auf diese Weise Erfahrungen, wie man als gottkanalisierte Obrigkeit gezielt die Manipulation der Menschen zum Erfolg bringt. Der Erfahrungsschatz der Unterdrückung und Bevormundung ist deshalb bei der Wachtturm-Gesellschaft am größten. Selbst das Betrugspotential der Katholischen Kirche und der weltlichen Geheimdienste können diesen Erfahrungsschatz nicht aufweisen, weil sie nicht langfristig genug denken und damit kurzlebigen Entwicklungen stärker unterworfen sind als die Wachtturm-Gesellschaft.

Wem diese Ausführungen allzu verschwörungstheoretisch erscheinen, der soll sich bitte einmal ernsthaft längerfristig auf die Zeugen Jehovas einlassen. Er wird entweder von ihnen geistig unterworfen und vereinnahmt werden oder er kehrt mit genau den hier beschriebenen Einsichten aus dem Experiment zurück. Meine persönlichen Erfahrungen basieren auf der Beobachtung, in welchen Ängsten und geistigen Beschränkungen sonst absolut intelligente Menschen bei den Zeugen Jehovas gehalten werden. Die zweite Grundlage meiner Einsichten bildet meine intensive Beschäftigung mit den Irrlehren der Wachtturm-Gesellschaft, die behauptet, ihre Lehre aus der Bibel zu schöpfen.

Fazit: Eine feindlich gesinnte Staatsferne der Wachtturm-Gesellschaft und damit der Zeugen Jehovas ist die Basis der Organisation. Diese Feindschaft besteht darin, dass in der täglichen Praxis bestehende staatliche Verordnungen bei den Zeugen Jehovas durch eigene ersetzt werden. Dass dieser Austausch immer genau entlang einer bestimmten Konfliktlinie praktiziert wird, erklärt sich von selbst, wenn man bedenkt, dass die Zielsetzungen der Wachtturm-Gesellschaft sehr langfristig ausgelegt sind.

Doch der Ernstfall wird immer wieder geprobt. Es bleibt abzuwarten, wann der treue und verständige Sklave wieder seine Herde auf die Berge schickt, um den Tag Jehovas zu erleben. Dann werden wieder viele Existenzen vernichtet sein, viele werden sich abkehren und innerlich leer und vertrocknet auf ihren Tod warten. Aber diese Tests müssen immer wieder mal sein! Denn das Lebendigste an der Wachtturm-Gesellschaft ist ihre Hoffnung auf einen totalen Weltumbruch.

Kommentare
01

Wenn ein vermeintlicher Tierliebhaber Tiere in unzumutbaren Verhältnissen hält, kommen Tierschützer oder andere Behörden und greifen zu Recht ein. Was aber innerhalb der Zeugen passiert, dass dort Menschen religiös, davon besonders Kinder missbraucht werden, interessiert "keine Sau"!! Die WTG putzt ihre "Fassade" und das genügt den Richtern!!

Manni [30.06.2009]

02

Das "vermeintlicher ..." ist gut, Manni, da hast du voll ins Schwarze getroffen! Vermeintlicher Tierliebhaber, vermeintliche Christen ...

Und daß in unserem Staat Eigentum mehr zählt als der Mensch, bestätigt sich in einer Unzahl von Tragödien und Gerichtsurteilen. Allerdings ist zu bedenken, daß der Staat sich manchmal ein Bein stellt, wenn er sich selber in seiner Falle "Gesetze/Verordnungen/Verfügungen – ohne Ende!" fängt. Das wissen solche durchtriebenen Unternehmen wie die WTG sehr gut auszunutzen!

Ein dritter Aspekt ist der, den Rüdiger schon mal nannte: Es ist nicht unser Kampf, sondern der der Geistmächte. Der Satan ist der Beherrscher dieser Welt und er weiß seine Schachfiguren gut zu ziehen.

Grüße, Rudolf [30.06.2009]

03

Lieber Rudolf, Du hast recht, Satanswelt und die Zeugen sind eine satanische Organisation! Sollte sie bei der Machtausübung mehr Gelingen haben als Gott und Jesus? Ich denke, irgendwann wird der Wachtturmsekte der Garaus gemacht, so wie sie es allen anderen wünscht!

Manni [01.07.2009]

04

Hallo Hinweiser,

danke für dein Radio-Zitat. Ich schätze, dir ist aufgrund meiner Antwort, die ich hier noch verfeinert habe, klar geworden, dass es sinnlos ist, die messerscharfe Sicht der webmick.de durch moderne Zeitgeist-Texte zu entschärfen. Du erreichst damit nicht ein Gramm Abstumpfung, Verwässerung oder eine erhoffte Durchschnittlichkeit dieser Webseite. Eher hast du dazu beigetragen, dass das Problem mit noch klareren Argumenten noch besser beleuchtet werden konnte.

Viele Grüße nach Selters und nach Brooklyn. Das Blut eines jeden von euch verführten Menschen möge auf euren Kopf kommen.

Rüdiger Hentschel [03.07.2009]

05

Das kann man so auch als Christ ruhig sagen!

Und von mir noch dazu:
Ihr, die ihr ein anderes Evangelium predigt als das vom Gnadentod Jesu, seid verflucht.

Das kann ich mit ruhigem Gewissen und in Einklang mit den Aposteln sagen.

Wie es Frau Bärwald auf ihrer Website schon deutlich sagte: Ihr seid nicht bloß Opfer, sondern mit jedem Wort, daß ihr "predigt", auch Täter!

Keine Grüße, weder nach Selters, noch an jeden einzelnen Zeugen Jehova!

Ihr wißt schon, warum!

Rudolf [03.07.2009]

06

Oh mein Gott ihr seid alle Krank!!!!!!!!!!!!

Namenlos [04.07.2009]

07

Wieso redest du von Gott? Wolltest du nicht Jehova sagen? – Bist schon vorsichtig geworden?

Rüdiger [04.07.2009]

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Erstellungsdatum: 29.06.2009 ♦ DruckversionDownloadsLinks auf andere InternetseitenDatenschutzerklärungInhaltKontaktImpressum
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